Andere Länder, andere Regeln – Internationales Lizenzrecht für Artikel in digitalen Medienspiegeln

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Geopolitische Veränderungen, globale Absatzmärkte und wirtschaftliche Abhängigkeiten haben dazu geführt, dass Unternehmen und Organisationen mehr denn je auf verlässliche und umfassende Informationen angewiesen sind. Sie möchten daher in der Regel nicht mehr nur erfahren, wie die Berichterstattung im eigenen Land über sie aussieht, sondern auch, welche Trends und Meinungen in der internationalen Öffentlichkeit kursieren. Dementsprechend erwarten die meisten Unternehmen, dass ihre Medienbeobachtung sie zumindest in Teilen auch über nationale Grenzen hinweg informiert, wobei insbesondere im internationalen Kontext auch Aspekte wie das Lizenzrecht eine wichtige Rolle spielen.

Als internationaler Medienbeobachter mit Partnern in nahezu allen Ländern der Erde ist es für pressrelations technisch ein Leichtes, auch Beiträge aus internationalen Print- oder Onlinemedien auszuwerten und bereitzustellen. Herausfordernder kann es dagegen sein, dafür zu sorgen, dass alle Beiträge rechtmäßig lizenziert werden. Da (beinahe) jedes Land eine eigene Regelung verfolgt, müssen mitunter sehr viele Details hinsichtlich des Lizenzrechts beachtet werden.

In manchen Ländern sind die Lizenzgesetze äußerst rigide, während es in anderen Ländern überhaupt keine Vorgaben zur Verwertung von Artikeln gibt. Daher möchten wir an dieser Stelle einen Blick auf die verschiedenen Wege werfen, die die meistnachgefragten Länder in Sachen Lizenzrecht und Leistungsschutzrecht gehen. Welche Inhalte dürfen wie genutzt werden und wie kann eine korrekte Lizenzierung sichergestellt werden?  

USA – Verlage und Medienhäuser geben den Ton an  

In den USA gibt es zwar keine übergeordnete Verwertungsgesellschaft, aber das Bewusstsein für ein Urheberrecht bzw. Copyright ist traditionell sehr ausgeprägt. In der Regel geben die Verlage und Medienhäuser selbst die Konditionen zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Pressebeiträge vor. Dabei bestimmen Sie ebenfalls die Höhe möglicher Lizenzkosten.  

Unter bestimmten Bedingungen gibt es aber für urheberrechtlich geschützte Werke in den USA Ausnahmen von diesen Regelungen. Darunter fällt zum Beispiel die „Fair-Use-Doktrin“, die verschiedenen Arten der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt, insbesondere wenn es sich um Kritiken, Kommentare, Berichterstattung, Unterrichts- und Forschungszwecke handelt. Die Volltexte von Artikeln, die in Pressespiegel aufgenommen werden, fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmeregelungen. Themenzusammenstellungen, Zitate und Zusammenfassungen sind jedoch in manchen Fällen lizenzkostenfrei möglich. 

Großbritannien – Zentrale Lizenzierung über die NLA  

Wenn es um die Ausgabe von Artikeln im Medienspiegel geht, gehört Großbritannien traditionell zu den Ländern mit den schärfsten Lizenzbestimmungen. Hier vertreten die National Licence Agency (NLA) sowie die Copyright Licensing Agency (CLA) die Interessen der Verlage von Zeitungen bis zu Magazinen.  
Nachdem vor allem die NLA einige Jahre Wert darauf gelegt hat, genauestens abfragen zu können, welche Unternehmen und/oder Mitarbeiter welche Beiträge wie oft aufrufen, kooperiert sie inzwischen auch mit nationalen Lizenzgebern wie der Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG). Kunden, die einen Vertrag mit dieser abgeschlossen haben, können zum Beispiel ein Set von rund 30 britischen Leitmedien, darunter „The Guardian“, „Evening Standard“ und die „International Herald Tribune“, direkt über die PMG lizenzieren. Alle weiteren Titel müssen allerdings bei Bedarf über gesonderte Lizenzverträge mit den Verlagen lizenziert werden, die dann jeweils eigene Lizenzbedingungen geltend machen. In der Praxis macht das die Einbindung von Printmedien aus Großbritannien mitunter nicht nur sehr aufwendig, sondern ist auch besonders kostspielig.  

Die CLA-Lizenz wurde überarbeitet und umfasst ab März 2025 auch KI-Nutzungen. Ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Medienverwertung. 

Kanada & Norwegen – Keine originalgetreue Abbildung von Artikeln 

In Sachen Lizenzrecht haben Kanada und Norwegen einiges gemeinsam: Die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Wiedergabe von (Print-)Artikeln in digitalen Medienspiegeln sind auf gleiche Art sehr rigide: Artikel dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich nicht 1:1 abgebildet werden. Es ist allerdings erlaubt, einen Abstract, also eine kurze Zusammenfassung des Beitrages, im Medienspiegel auszugeben. Das heißt, der Artikelinhalt wird in einem kurzen, wenige Sätze umfassenden Text zusammengefasst. Für die Rechtslage ist es dabei unerheblich, ob dieser Kurztext maschinell oder „von Hand“ erstellt wurde. Die Lizenzgebühren, die dafür anfallen, verhandeln die Monitoring-Anbieter dann individuell mit den Verlagen. 

Skandinavien – Individuelle Vereinbarungen  

Anders als in England oder Deutschland gibt es in den skandinavischen Ländern keine übergeordnete Organisation, die die Verwertungsrechte der Verlage vertritt. Das heißt, es obliegt jedem Monitoring-Dienstleister, individuell mit den Verlagen zu verhandeln, ob und zu welchen Konditionen Artikel an die Kunden ausgegeben werden. Um bei Bedarf alle lizenzrechtlichen Details für unsere Kunden klären zu können, arbeiten wir hier mit renommierten Partnern aus Finnland, Schweden, Dänemark und Co. zusammen. Unsere Partner haben in der Regel bereits Lizenzlösungen mit den wichtigsten Verlagen vor Ort vereinbart, so dass wir unsere Kunden in der Regel problemlos mit skandinavischen Inhalten beliefern können. Bei Bedarf können wir aber auch individuelle Möglichkeiten abklären, um entsprechende Printerzeugnisse für Sie zu lizenzieren. 

Europäische Union Vielfältige Lizenzregelungen 

Das Urheberrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Die EU-Kommission kündigte im Mai 2015 eine „Strategie für den digitalen Binnenmarkt“ für eine Reform des EU-Urheberrechts an. Doch erst im März 2019 lag ein Entwurf vor, der vom Europarlament verabschiedet und von den EU-Staaten im April 2019 bestätigt wurde. Die  Directive on Copyright in the Digital Single Market -Richtlinie – EU 790/2019 – war bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht der Länder der Europäischen Union umzusetzen. Da dies nicht überall gleichermaßen erfolgte, leitete beispielsweise die EU-Kommission Ende Juli 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Länder ein – darunter Belgien, Frankreich und Österreich. Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll die Geschäftsmodelle der Presseverleger schützen, den Qualitätsjournalismus und die Medienpluralität in der EU fördern. 

Daher ist es von großer Bedeutung, die Regelungen der einzelnen Länder zu kennen und immer über aktuelle Änderungen im Lizenzrecht informiert zu bleiben.

Osteuropa – Lizenzierung orientiert sich an anderen EU-Staaten 

Auch in den osteuropäischen Ländern gibt es mittlerweile Vorgaben zur Lizenzierung von Printerzeugnissen. Die Regelungen folgen größtenteils dem deutschen oder österreichischen Recht: Lizenzgebühren sollen an die neue entstandenen Verwertungsgesellschaften bezahlt werden. Zu diesen zählen zum Beispiel die ATDM in der Slovakei, in Tscheschien übernimmt die neue Verwertungsgesellschaft SLPV künftig die Rechteverwaltung für die Nutzung von Pressebeiträgen. Dabei ist die wichtigste Bedingung, dass bei jeder Nutzung zum einen die Quelle des Artikels angegeben wird und zum anderen dürfen die Beiträge ausschließlich intern (z.B. im internen Medienspiegel) verwendet werden. Eine unlizenzierte Veröffentlichung z.B. auf der Firmenwebseite oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. 

Belgien – zwei Verwertungsgesellschaften für eine bilinguale Medienlandschaft 

In Belgien kümmern sich zwei verschiedene Verwertungsgesellschaften um die Lizenzierung der Artikel in Medienspiegel.  Französischsprachige Titel werden über Copiepresse lizensiert, niederländische Titel über License2Publish. Für das Jahr 2025 ist geplant, dass Artikel nicht mehr Originallayout ausgegeben werden dürfen. Unternehmen sollen stattdessen individuelle Zugangsdaten erhalten, mit denen sie die Artikel zwar im Originallayout ansehen, aber nicht herunterladen können. Wie praxistauglich diese Regelung sein wird, bleibt aktuell noch abzuwarten.  

Frankreich – die Freiheit der Verlage  

In Frankreich war die Lizenzierung redaktioneller Inhalte über viele Jahre hinweg vergleichsweise unkompliziert: Sie erfolgte zentralisiert in Paris über die Verwertungsgesellschaft CFC. Doch seit dem Spätsommer 2024 hat sich das grundlegend verändert: Einigen Verlegern aus der nationalen Presse – darunter Leitmedien wie Le Monde, Les Echos und Le Figaro – haben sich entschieden, aus der CFC auszutreten. Diese großen Tageszeitungen streben nun direkte Verträge mit Mediendiensten wie Medienbeobachtern an, was neue Herausforderungen bei Preisverhandlungen und Crawling-Fragen mit sich bringt. – Eine Entwicklung, die sich auch in Deutschland aktuell fortsetzt.  

Italien – Lizenzgebühren für Medienbeobachter und Endkunden 

Der italienische Markt erlebt seit 2020 einen tiefgreifenden Umbruch durch neue Urheberrechtsregelungen. Während erste große Einigungen erzielt wurden, ist der Markt insgesamt noch instabil. In Italien erfolgt die Lizenzierung von Artikeln, die mit dem gesamten Text ausgeliefert werden, relativ ähnlich wie in Deutschland. Über Promopress (Verwertungsgesellschaft, die über 700 Pressetitel vertritt) schließen zum einen die Medienbeobachter selbst Verträge für die Lizenzierung von Presseerzeugnissen ab. Zum anderen erwerben die Endkunden, die auch den Medienspiegel erhalten, einen Lizenzvertrag ab, sofern die Anzahl der Leser 10 übersteigt. Eine Ausgabe an einen kleineren Leserkreis muss aktuell nicht gesondert lizenziert werden. Wie hoch die Gebühren sind, hängt am Ende vom Leserkreis und der Art des Unternehmens ab. So zahlen z.B. Bildungsorganisationen sowie öffentliche Verbände und Institute einen anderen Preis als Wirtschaftsunternehmen. Für die Leitverlage “Il Sole 24 ORE” und “RCS Mediagroup” müssen spezifische Vereinbarungen getroffen werden, die deren besondere Anforderungen und Konditionen berücksichtigen. 

China – Veröffentlichung und Nutzung von Medien sind eng verzahnt 

In China sind sowohl die Veröffentlichung als auch die Nutzung von Presseartikeln eng an ein zentralisiertes Lizenzrecht gebunden. Das Staatliche Hauptamt für Presse, Publikation, Radio, Film und Fernsehen (SAPPRFT) kontrolliert dabei die Vergabe von Lizenzen. Ausschließlich Verlage, die genehmigt wurden, dürfen Content veröffentlichen. Nur Artikel aus diesen Titeln dürfen weiter verwertet und zum Beispiel für die Nutzung in Pressespiegeln autorisiert werden. Die Verwendung nicht lizenzierter Inhalte oder ausländischer Quellen ohne vorherige Freigabe kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Japan – Regulierung mit Fokus auf Marktkontrolle 

Sofern die Nutzung urheberrechtlich vom Verlag abgesichert ist, ist es in Japan grundsätzlich erlaubt, Artikel aus Print- und Onlinemedien in Pressespiegeln zu verwerten. Allerdings müssen Medienunternehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung für die Inhalte Ihrer Beiträge und für die Weiterverwertung mitbringen. Sie sind daher häufig in Branchenverbänden zusammengeschlossen, über die dann auch die Lizenzierung geregelt ist.  

Besonderen Wert legt das japanische Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums in Hinblick auf Radio-Beiträge sowie im digitalen Raum. Das betrifft nicht nur die Verbreitung von Artikeln und Bildern, sondern auch z.B. Manga-Scans und ähnlichen Content. Die rechtlichen Vorgaben sorgen für insgesamt Transparenz, können aber mitunter auch zu Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung führen, da die Lizenzierung mit jedem Verlag geklärt werden muss.  

Um die bürokratischen Hürden für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, übernehmen wir auf Wunsch das Lizenzmanagement und beraten Sie umfassend zu spezifischen Fragen. Sprechen Sie uns gerne an.

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