Die Zeiten, in denen Mitarbeiter morgens als erstes einen gedruckten Pressespiegel aufschlagen, sind in den meisten Unternehmen schon lange vorbei. Digitale Zustellungen als PDF, per Mail oder im hauseigenen Intranet gehören längst auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen zum Alltag. Da nicht alle Nutzer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Medienspiegel vertraut sind, kann es vorkommen, dass lizenzrechtliche Vorgaben nicht durchgängig berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass das Lizenzrecht sich kontinuierlich weiterentwickelt und zunehmend komplexer wird. Aus diesem Grund beantworten wir an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zum Thema Medienspiegel und Lizenzrecht.
1. Wann muss ich Artikel für meinen Medienspiegel lizenzieren?
Grundsätzlich gilt sowohl für Print- als auch für Onlinemedien: Artikel aus Magazinen (z.B. PC-Welt, Focus, Manager Magazin), Zeitungen und allen weiteren Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass für die Nutzung und Verbreitung dieser Beiträge grundsätzlich eine Zustimmung der Urheber bzw. der herausgebenden Verlage erforderlich ist. Ohne Lizenzierung dürfen Artikel nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen verbreitet oder digital gespeichert werden.
Auf dieser Grundlage fallen für die Verwendung von Artikeln in digitalen Medienspiegeln immer dann Lizenzgebühren an, wenn diese vollständige Beiträge aus Printmedien beinhalten oder wenn Artikel aus Onlinemedien mit dem gesamten Text (anstelle eines kurzen Snippets mit einem direkten Link auf die Originalquelle) enthalten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Printartikel selbst einscannen, Beiträge aus Onlinemedien anhand eigener Screenshots erfassen oder beides direkt über einen Dienstleister beziehen. Und auch wenn Sie den Medienspiegel nur mit wenigen Kollegen teilen oder dieser lediglich ein paar Artikel pro Woche umfasst, fällt Ihr Pressespiegel unter das Lizenzrecht und muss bei den entsprechenden Stellen lizenziert werden.
2. Wo und wie kann eine Lizenzierung erfolgen?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Verwertungsgesellschaften, die die Lizenzierung von Beiträgen in Pressespiegeln ermöglichen können: Das ist zum einen die 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft VG Wort und zum anderen die 2001 ins Leben gerufene Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG). Die PMG vertritt die Interessen von derzeit mehr als 900 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Aktuell können rund 4.700 Print- und Onlinemedien, darunter nahezu alle deutschen Tages- und Wochenzeitungen sowie Magazine, einige Fachtitel und diverse Onlinemedien, über die PMG lizensiert werden.
Die Lizenzierung der Artikel Ihres digitalen Pressespiegels wird daher in den meisten Fällen direkt über PMG erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie selbst einen Vertrag mit PMG abschließen, auf dessen Grundlage die Artikel dann kostenpflichtig eingekauft werden. Mit dem Standardvertrag dürfen Artikel dann 28 Tage lang für den angemeldeten Leserkreis bereitgestellt werden. Eine Person darf zudem über 12 Monate Zugriff auf die Artikel erhalten.
Um die bürokratischen Hürden für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, übernehmen wir auf Wunsch das Lizenzmanagement und beraten Sie umfassend zu spezifischen Fragen, wie zum Beispiel der Möglichkeit, das Recht für eine längere Artikelspeicherung zu erwerben oder dafür, den Medienspiegel im Intranet anzubieten. Sprechen Sie uns gerne an.
3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wie hoch die Lizenzgebühr für einen Artikel sein soll, kann jeder Verlag selbst entscheiden. Daher sind manche Artikel teurer als andere. Welche Faktoren die Höhe der Lizenzkosten in den meisten Fällen beeinflussen, haben wir hier für Sie zusammenfasst:
Hauptfaktoren für die Höhe der Lizenzkosten:
1. Anzahl der Leser des Medienspiegels:
- Wenige Empfänger (z. B. bis zu 10 Personen): geringere Gebühren
- Viele Empfänger (z. B. 50 Personen): höhere Gebühren
2. Art der Darstellung:
- Reine Textdarstellung: Günstiger
- Zusätzliche Inhalte (Bilder, Originallayout des Artikels, Platzierung auf der Seite): höhere Lizenzkosten
3. Recht zur Archivierung:
- Standardmodell: Leserechte über 28 Tage bzw. über 12 Monate für eine Person: günstiger
- Erwerb einer Lizenz zur Archivierung (z. B. über 10 Jahre): teurer.
Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Bei zehn Lesern und einem Archivrecht für ein Jahr betragen die durchschnittlichen Lizenzen für einen Artikeltext derzeit 4,25 €. Ab dem 01.07.2025 fallen zudem noch Grundgebühren an, die PMG für ihre Datenbanknutzung erhebt.
Übrigens: Mit der Lizenzierung erwerben Sie ausschließlich das Recht, die Artikel intern an eine entsprechende Zahl von Mitarbeitenden zu geben. Eine Weitergabe an dritte Parteien oder eine Veröffentlichung auf der hauseigenen Webseite, Ihren Social-Medial-Kanälen – oder denen Ihrer Mitarbeiter – ist nicht abgedeckt.
4. Unser Medienspiegel enthält auch Beiträge aus internationalen Quellen – sind diese ebenfalls zu lizenzieren?
Inzwischen haben fast alle Länder, die über eine größere Medien- und Presselandschaft verfügen, Gesetze erlassen, mit denen die rechtmäßige Verwertung von Print- und vollständigen Onlineartikeln geregelt sind. Daher müssen in den meisten Fällen auch Beiträge aus internationalen Quellen lizenziert werden. Wie hoch die jeweiligen Lizenzkosten sind, hängt dabei von den länderspezifischen Bestimmungen ab, die sehr unterschiedlich ausfallen. So haben, neben Deutschland, insbesondere Großbritannien, Finnland und Australien besonders rigide Vorgaben. In anderen Ländern, darunter zum Beispiel viele afrikanische Staaten, befindet sich das Lizenzrecht erst im Aufbau, so dass es oft noch keine einheitlichen Lizenzgebühren gibt. Mehr zum internationalen Lizenzrecht erfahren Sie auch in unserem Blogbeitrag zum internationalen Lizenzrecht für Medienspiegel.