Allgemeine
Geschäftsbedingungen
pressrelations Österreich GmbH, Wien
Stand: 01.06.2021
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Die pressrelations GmbH (nachfolgend: „pressrelations") betreibt unter den Internetadressen https://www.pressrelations.com, https://www.pressrelations.de/blog, http://presseservice.pressrelations.de und https://customers.pressrelations.de/apps/nrx vier Portale mit verschiedenen Dienstleistungen für Internetnutzer aus verschiedenen Branchen gemäß den auf den vorgenannten Internetseiten einzusehenden Leistungsbeschreibungen und bietet des weiteren Internetrecherchedienste nach gesonderter individueller Vereinbarung an.
(2) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen pressrelations und seinen Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“) über Dienstleistungen im Sinne des Abs. (1) kommen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) zur Anwendung. Entgegenstehende oder in sonstiger Weise von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere abweichende AGB des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Dienstleistungen
(1) pressrelations bietet kostenfreie und kostenpflichtige Dienstleistungen an. Kostenfrei ist die Recherche in Pressemitteilungen, Nachrichten und Presseterminen. Kostenpflichtig ist die Nutzung der Dienstleistungen „Themenplanung“ und „Pressematerial eingeben“, sowie alle Dienstleitungen im Bereich der Medienbeobachtung, Medienresonanzanalyse und Datenbankrecherche. Kostenpflichtig sind ferner die in § 1 Abs. (1) genannten individuell vereinbarten Internetrecherchedienste. Alle Entgelte werden nach der jeweils aktuellen Preisliste von pressrelations für die jeweilige Dienstleistung berechnet, sofern in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung keine anderweitige Regelung getroffen wird.
(2) pressrelations ist berechtigt, die vorbezeichneten Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder einzustellen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienstleistungen, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
(3) Ebenso können jederzeit Änderungen oder Ergänzungen an den Dienstleistungen vorgenommen werden sowie weitere Dienstleistungen den Portalen hinzugefügt werden. Für solche Dienstleistungen gelten ebenfalls die Bestimmungen dieser AGB,
soweit sie im Einzelfall anwendbar sind und nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
(4) Zur Nutzung der in den Portalen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ist ein Zugang zum Internet („WWW“) erforderlich. Die Kosten dieses Internet-Anschlusses trägt der Kunde selbst. Ein Zugang zum Internet ist nicht Gegenstand des Dienstleistungsangebots vom pressrelations und der vorliegenden AGB.
§ 3 Zustandekommen und Beendigung von Verträgen
(1) Verträge zwischen pressrelations und dem Kunden kommen bei den kostenfreien Dienstleistungen mit der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden oder, soweit dies für die Nutzung der Dienstleistung erforderlich ist, durch die Registrierung des Kunden als Nutzer zustande. pressrelations ist bei diesen Dienstleistungen jederzeit berechtigt, einzelne Kunden ohne Angabe von Gründen von der Nutzung auszuschließen.
(2) Bei der kostenpflichtigen Dienstleistung „Themenplanung“ kommen die Verträge durch den auf der Website presseservice.pressrelations.de erteilten Auftrag des Kunden, sofern pressrelations der Auftragsannahme nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, oder durch gesonderten schriftlichen oder per E-Mail erteilten Auftrag des Kunden und der Annahmebestätigung durch pressrelations zustande.
(3) Bei den sonstigen kostenpflichtigen Dienstleistungen kommen die Verträge nur durch schriftlichen oder per E-Mail erteilten Aufträgen nach den sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung bzw. der Preisliste ergebenden Konditionen zustande,
sofern im Einzelfall keine andere Bestimmung getroffen wird.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die einseitige Beendigung und zweiseitige Vereinbarungen über die Beendigung von Verträgen.
§ 4 Pflichten von pressrelations
(1) pressrelations verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags gemäß Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung.
(2) Soweit der Kunde pressrelations den Auftrag zur Erbringung individueller Informationsdienstleistungen erteilt, stimmt pressrelations mit dem Kunden dessen Informationsbedarf ab und richtet diesem ein entsprechendes Informationsprofil ein.
(3) pressrelations stellt dem Kunden die von ihm bestellten Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, online zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde teilt pressrelations seinen Informationsbedarf und seine thematische Ausrichtung für die bestellten Dienstleistungen verbindlich mit.
(2) Stellt der Kunde bei Lieferung einer Dienstleistung fest, dass diese insgesamt oder teilweise seinen Bedürfnissen nicht entspricht, so teilt er dies pressrelations unverzüglich schriftlich mit.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Mängel der von pressrelations gelieferten Dienstleistungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung von Mangel und Auswirkung anzuzeigen.
(4) Erfolgt die Lieferung an den Kunden in elektronischer Form (E-Mail) oder per Telefax, ist der Kunde verpflichtet, das Empfangsmedium in einem gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen und bereitzuhalten, sobald er mit dem Empfang zu rechnen hat.
(5) Der Kunde ist ohne Zustimmung von pressrelations nicht berechtigt, seinen Benutzernamen für die Dienstleistungen von pressrelations und das zugehörige Passwort an Dritte weiter zu geben. Er ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach, seinen Benutzernamen und das Passwort vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Die unbefugte Nutzung des Benutzernamens, des Passwortes und des E-Mail-Postfachs oder einen diesbezüglichen Verdacht hat der Kunde unverzüglich schriftlich an pressrelations zu melden.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das zugehörige Passwort zur Benutzung der Dienstleistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen von pressrelations zu nutzen.
(7) Der Kunde ist gemäß Lizenzvertrag nicht berechtigt, Beiträge im Medienspiegel, die im Volltext ausgegeben werden, an Dritte oder nicht lizenzberechtigte Mitarbeiter weiterzugeben. Der Medienspiegel ist nur für den internen Gebrauch bestimmt.
(8) Der Kunde wird sich an die Nutzungsbedingungen von YouTube halten, die üblicherweise auf der Internetseite https://www.youtube.com/t/terms veröffentlicht sind; und besitzt in Bezug auf die Kundendaten sämtliche Rechte und Befugnisse, die notwendig sind, um diese pressrelations zwecks Verarbeitung bereitstellen zu dürfen.
§ 6 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) pressrelations gewährt lediglich den Zugang des Kunden zu von anderen Anbietern bereitgestellten Inhalten und Informationen. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht von pressrelations, sondern von Dritten angeboten und verantwortet. Dem entsprechend übernimmt pressrelations gemäß § 4 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Qualität und Aktualität der von Dritten angebotenen und vom Kunden abgerufenen Inhalte sowie deren Verwendung durch den Kunden. Für die Nutzung der abrufbaren Inhalte und deren Verwendung ist der Kunde allein verantwortlich.
(2) Veröffentlicht pressrelations auf Wunsch des Kunden von ihm gestellte Informationen oder Mitteilungen, so hat es der Kunde zu unterlassen, Informationen oder Mitteilungen, die pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 ff. Strafgesetzbuch (StGB) darstellen oder jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthalten, zur Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität aufrufen, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten, zu übermitteln. Der Kunde hat sich vor der Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen oder Mitteilungen zu vergewissern, dass die gelieferten Informationen oder Mitteilungen diesen Anforderungen gerecht werden. pressrelations ist nicht verpflichtet, die Informationen des Kunden in Bezug auf die Zulässigkeit ihrer Inhalte gemäß Satz 1 zu überprüfen.
(3) pressrelations ist berechtigt, Informationen, welche gegen gesetzliche – insbesondere gegen die in Abs. (2) genannten – Regelungen verstoßen oder unwahre Tatsachen und Behauptungen enthalten, ohne vorherige Rücksprache zu löschen.
§ 7 Entgelte
(1) Die Entgelte für die vom Kunden bestellten Dienstleistungen richten sich, sofern im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach den Preisangaben in den Angeboten und Preislisten von pressrelations in ihrer jeweils gültigen Fassung (Die Preisliste des Presseservice liegt öffentlich unter presseservice.pressrelations.de vor). pressrelations behält sich das Recht vor, die Preise zukünftig entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen, sofern pressrelations und der Kunde dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen haben. Preiserhöhungen werden vier Wochen vor Inkrafttreten dem Kunden unter Angabe der einzelnen Erhöhungsgründe schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Zugang der Erhöhungsmitteilung, zu kündigen. Die Kündigung wird zum Monatsende des auf die Kündigung folgenden Monats wirksam. Geänderte Preise kommen im Zusammenhang mit der auf die Änderung folgenden Rechnungsstellung zur Anwendung.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. pressrelations ist berechtigt, die Entgelte für Dienstleistungen jährlich im Voraus in Rechnung zu stellen.
§ 8 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
(1) Rechnungen von pressrelations sind sofort rein netto zur Zahlung fällig.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist pressrelations zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt.
(3) pressrelations behält sich das Recht vor, höheren Schadensersatz zu fordern.
§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltung/Abtretung
(1) Die Aufrechnung gegen eine Forderung von pressrelations oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrundeliegende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von pressrelations anerkannt wird.
(2) Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus seinem Vertrag mit pressrelations nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von pressrelations an Dritte abtreten oder verpfänden.
§ 10 Gewährleistung
(1) Sind die von pressrelations erbrachten Dienstleistungen fehlerhaft, so korrigiert pressrelations den Fehler, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung nachkommt. Als nicht fehlerhaft gelten Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistungen aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nicht fristgerecht nachkommt.
(2) Misslingt die Korrektur nach Absatz 1 trotz zweimaliger Nachbesserungen, so kann der Kunde innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Dienstleistung eine angemessene Minderung des Entgelts erlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann die Minderung nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Minderung ist ausgeschlossen.
(3) Eine darüberhinausgehende Gewähr, insbesondere für Vollständigkeit der gelieferten Daten bzw. Ergebnisse, übernimmt pressrelations nicht.
(4) Für Lieferungen durch elektronische Tools und Internet-Dienstleistungen werden dem Kunden das Softwareprodukt und die darauf bezogene Dokumentation zur Verfügung gestellt ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent.
(5) Bei Störungen der Lieferung, die nicht mit der Dienstleistung zusammenhängen, hat pressrelations das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Fehlermeldung des Kunden den Fehler zu beheben, ohne dass für diesen Zeitraum Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
(6) Bei Störungen eines beim Kunden durch pressrelations installierten Softwareprodukts, die auf die beim Kunden bereits vorhandene Software zurückgehen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Gegenüber Unternehmern haftet pressrelations für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit pressrelations, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pressrelations für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(2) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pressrelations, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pressrelations. Die Haftung ist ausgeschlossen für die dem Kunden entgangenen Gewinnen, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schaden, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Kunden gemäß § 5 oder § 6 dieser AGB verursacht werden.
(3) Die Haftung von pressrelations gegenüber Unternehmern ist unbeschadet der Haftungsbeschränkung in Absatz (2) in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des Betrages, den der Kunde für die Dienstleitung bezahlt hat bzw., bei Dauerschuldverhältnissen, während der Dauer eines Kalenderjahres zu zahlen hat.
(4) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch pressrelations und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(5) pressrelations haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt, das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken der Informationsquellen pressrelations.
(6) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst
§ 12 Urheberrechte
(1) Alle Verwertungsrechte an den von pressrelations erbrachten Dienstleistungen bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur im gesetzlichen Rahmen oder aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig, soweit sie nicht zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen des § 53 UrhG angefertigt werden.
(2) Dem Kunden durch pressrelations gelieferte Dokumente sind, ungeachtet des jeweiligen Trägermediums, nur zum privaten bzw. zum sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG bestimmt.
§ 13 Freistellung
(1) Der Kunde haftet für die von ihm übermittelten Inhalte.
(2) Verletzt der Kunde Rechte Dritter infolge eines Verstoßes gegen die Regelungen des § 6 oder verstößt er durch von ihm übermittelte Inhalte oder Informationen gegen gesetzliche Bestimmungen, so stellt er pressrelations von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt pressrelations den entstandenen Schaden.
§ 14 Datenschutz
(1) pressrelations verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), den Digital Services Act (DSA) zu beachten.
(2) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet, genutzt oder an Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die DSGVO, das DDG, der DSA oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
(3) Soweit es für das Erbringen der Dienstleistung erforderlich ist, kann pressrelations das Nachrichten- und Informationsangebot auf der Grundlage bisherigen bzw. des vom Kunden angegebenen Nutzerverhaltens zusammenstellen.
§ 15 Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen
(1) Die Laufzeit der Verträge über kostenpflichtige Dienstleistungen und deren Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Verträge über kostenfreie Dienstleistungen können jederzeit ohne Einhaltung eine Frist gekündigt werden.
(2) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oder b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB durch den Kunden oder c) wenn der Kunde mit der bei Dauerschuldverhältnissen monatlich geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von 8 Tagen in Verzug kommt.
(3) Dienstleistungen, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden übersandt bzw. übermittelt werden, weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden dem Kunden gesondert nachberechnet.
§ 16 Erfüllungsort, Versandrisiko, Lieferung
(1) Erfüllungsort für die Leistungen von pressrelations und dem Kunden ist Wien.
(2) Das Versand- oder Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
(3) Die Übersendung/Übermittlung der Dienstleistungen erfolgt von dem Zeitpunkt an, ab dem die Erbringung der Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis geschuldet wird und faktisch durchführbar ist. Dieser Zeitpunkt wird dem Kunden von pressrelations in einer Bestätigung schriftlich mitgeteilt werden.
(4) ) Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn die Lieferung in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfänger gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann. Bei Zustellung per Telefax gilt die Lieferung mit dem Abschluss des Druckvorgangs am Empfangsbereich des Kunden als diesem zugegangen. Bei Computerfax ist die Lieferung zugegangen, wenn dem Empfänger die Möglichkeit geschaffen worden ist, die Lieferung aus einer elektronisch übermittelten Version zu erzeugen. Bei Zustellung per E-Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn sie im Postfach des E-Mail-Servers des Kunden oder dessen Providers gespeichert wird.
§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen pressrelations und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht von Österreich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Wien als Gerichtsstand vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
§ 18 Schriftform
Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen in den Vertragsbeziehungen zwischen pressrelations und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per eingeschriebenem Brief zuzustellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahekommt.